Auch du hast das Recht auf eine freie Meinung und Information. (Foto: Shutterstock)

Liebe Kinder, kennt ihr eure Rechte? Teil 10: Freie Meinung und Information

20. November 2023

In dieser Serie erklärt euch De Piwitsch gemeinsam mit dem „Service des droits de l’enfant“, was in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen steht.

Jeden Tag wimmelt es nur so von Nachrichten, die in Zeitungen, im Radio, im Fernsehen, im Internet oder in den sozialen Medien wie Facebook oder TikTok zu finden sind. Diese Nachrichten sind oft für Erwachsene gemacht und deswegen für Kinder schwer verständlich. 

Die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen sieht vor, dass auch Kinder das Recht auf Information haben. Auch sie sollen die Geschehnisse und die Welt verstehen und darüber reden können. Sie haben das Recht, ihre Meinung über alle möglichen Themen zu sagen, zu schreiben, zu zeichnen, zu filmen oder sogar zu singen. Sie dürfen ihre Meinung anderen mitteilen, egal ob auf dem Spielplatz, in der Schule, in Zeitungen, im Radio, im Fernsehen, oder im Internet. Kein Kind darf eine Strafe bekommen, weil es seine Meinung sagt, solange es niemanden damit beleidigt oder kränkt. 

Was das für dich bedeutet

Auch du hast das Recht auf eine freie Meinung. In Luxemburg steht die freie Meinungsäußerung in der Verfassung, dem wichtigsten Gesetz. So darfst du zum Beispiel im Internet sagen, wie du über ein Thema denkst. Dafür darf niemand dich bestrafen. Wenn du aber jemanden dabei beleidigst oder kränkst, indem du zum Beispiel einen bösen Kommentar über jemanden schreibst, kann diese Person dich auffordern deine Beleidung zu löschen. 

Außerdem hast du das Recht auf kindgerechte und verständliche Informationen. Um dem gerecht zu werden, gibt es eigene Zeitungen, Radio- und Fernsehsendungen oder Internetseiten für Kinder. Bei diesen Informationsquellen wird darauf geachtet, dass die Informationen für Kinder gut verständlich sind. Es werden Themen ausgesucht, die besonders wichtig und interessant für Kinder sind – so zum Beispiel die Kinderrechte. Auch der „Piwitsch“ ist ein Magazin, das dafür geschaffen wurde, Kinder über viele verschiedene Themen zu informieren.  

Wenn du also Informationen suchst oder liest, ist es wichtig nachzusehen ob diese Informationen auch der Wahrheit entsprechen. Oft werden nämlich falsche Nachrichten (Fake News) vermittelt.

Weitere Informationen findest du hier: 

Hier kannst du spielerisch entdecken ob du auch immer alle Fakes erkennst: 

https://kids.swrfakefinder.de

Oder auch dein eigenes Verhalten mit News und digitalem Konsum in Frage stellen:

https://www.bee-secure.lu/de/interaktive-tools/

So steht es in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen

Artikel 13: Freie Meinung und Information

(1) Das Kind hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, ungeachtet der Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere vom Kind gewählte Mittel sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.

(2) Die Ausübung dieses Rechts kann bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind

a) für die Achtung der Rechte oder des Rufes anderer oder

b) den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.

Artikel 17: Zugang zu Informationen

Die Vertragsstaaten erkennen die wichtige Rolle der Massenmedien an und stellen sicher, daß das Kind Zugang hat zu Informationen und Material aus einer Vielfalt nationaler und internationaler Quellen, insbesondere derjenigen, welche die Förderung seines sozialen, seelischen und sittlichen Wohlergehens sowie seiner körperlichen und geistigen Gesundheit zum Ziel haben.

Zu diesem Zweck werden die Vertragsstaaten

a) die Massenmedien ermutigen, Informationen und Material zu verbreiten, die für das Kind von sozialem und kulturellem Nutzen sind und dem Geist des Artikels 29 entsprechen;

b) die internationale Zusammenarbeit bei der Herstellung, beim Austausch und bei der Verbreitung dieser Informationen und dieses Materials aus einer Vielfalt nationaler und internationaler kultureller Quellen fördern;

c) die Herstellung und Verbreitung von Kinderbüchern fördern;

d) die Massenmedien ermutigen, den sprachlichen Bedürfnissen eines Kindes, das einer Minderheit angehört oder Ureinwohner ist, besonders Rechnung zu tragen;

e) die Erarbeitung geeigneter Richtlinien zum Schutz des Kindes vor Informationen und Material, die sein Wohlergehen beeinträchtigen, fördern, wobei die Artikel 13 und 18 zu berücksichtigen sind.

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