Spielen, sich ausruhen und Zeit für sich zu haben machen nicht nur Spaß, sondern sie sind auch sehr wichtig für dein Wohlbefinden und deine Entwicklung. Im Spiel lernt man zum Beispiel Regeln einhalten und wie man zusammenarbeitet. Beim Langweilen fallen einem oft die kreativsten Ideen ein. Spiel und Erholung erlauben dir deinen Körper und deinen Geist zu stärken, und deine Kreativität zu entfalten. Jedes Kind hat ein Recht darauf. In Luxemburg wird viel getan damit Kinder dieses Recht leben können.
Es gibt schöne und sichere Spielplätze, und auch in den Schulen und den Maison Relais wird dafür gesorgt, dass Kinder Pausen haben in denen sie sich erholen und spielen können. Außerdem werden Aktivitäten und Projekte umgesetzt die es allen Kindern erlauben ihre Kreativität auszuleben, sei es beim Basteln, durch Sport, Musik oder anderes.
Dazu kommt, dass das Land alles macht um allen Kinder die gleichen Möglichkeiten zu bieten. So ist zum Beispiel seit letztem Jahr der Musikunterricht für alle Kinder gratis. Es gibt auch viele Kinder- und Jugendorganisationen die Freizeitaktivitäten anbieten, so z.B. der Service national de la Jeunesse. Es besteht auch die Möglichkeit für Kinder, die wenig Geld zur Verfügung haben, mit dem Kulturpass für einen geringen Preis an kulturellen Aktivitäten wie Konzerten, Theateraufführungen oder Kinobesuchen teilzunehmen.
Was das für dich bedeutet
Du kennst das bestimmt: Schule, Maison Relais, Hausaufgaben, Training, Musikunterricht, auf dein Geschwisterchen aufpassen und und und…
Dein Tag ist vollgefüllt mit Aktivitäten. Da bleibt wenig Zeit für freies Spielen und Erholung. Wenn du findest, dass du zu wenig Zeit für Ruhe und Erholung hast, stelle dir einen Wochenplan auf in dem du Arbeiten, Freizeitaktivitäten und Momente zum Chillen einplanst und besprich ihn mit deinen Eltern damit sie ihn unterstützen können.
Text der Konvention
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Ruhe und Freizeit an, auf Spiel und altersgemäße aktive Erholung sowie auf freie Teilnahme am kulturellen und künstlerischen Leben.
(2) Die Vertragsstaaten achten und fördern das Recht des Kindes auf volle Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben und fördern die Bereitstellung geeigneter und gleicher Möglichkeiten für die kulturelle und künstlerische Betätigung sowie für aktive Erholung und Freizeitbeschäftigung.
Ann-Sophie (10 Jahre) erklärt in diesem Video das Recht auf Freizeit, Spiel, Kultur und Kunst.
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